Jugendordnung HC Treia/Jübek e.V.

§ 1 Grundsätze

  1. Die Handballjugend im HC Treia/Jübek e. V. (im nachfolgenden HC genannt) sind alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder mit einem Alter bis zu 23 Jahre.
  1. Die Jugendarbeit im HC obliegt vorwiegend den Trainern der einzelnen Mannschaften in Absprache mit dem Vorstand, dem männlichen bzw. weiblichen Obmann sowie den ggf. weiteren vom Vorstand eingesetzten Koordinatoren.
  1. Die Jugendarbeit im HC beinhaltet folgende Punkte:

- Ausbildung und Förderung der Jugendspieler entsprechend ihres Alters und ihres Leistungsstandes

- Persönlichkeitsbildung der Jugendspieler und Vermittlung von sozialen Kompetenzen durch das gemeinsame Trainieren und Spielen im Mannschaftsgefüge und im Vereinsumfeld

- Vermittlung von Spaß und Freude am Handballsport

- Die Eingliederung der vereinseigenen Talente in den vereinseigenen Seniorenbereich

  1. Folgende Grundsätze sind bei der Jugendarbeit zu beachten:

- Offenheit und Ehrlichkeit im Umgang miteinander

- Förderung zur Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen

- Unterstützung bei der Entwicklung zu einer Persönlichkeit

- Förderung des Gemeinschaftsgedankens – Teamgeist als Voraussetzung für gemeinsamen Erfolg im Sport, sowie in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit

- Die Einbeziehung und Integration aller Gesellschafts- und Altersgruppen frei von Rassismus und Diskriminierung

-  Gegenseitige Achtung und solidarisches Verhalten – Fairness und Selbstbeherrschung in körperbetonten und kämpferischen Auseinandersetzungen im Spiel, sowie Respekt vor der Leistung des Gegners, der Schiedsrichter sowie dem Verhalten von Zuschauern und Funktionären

- Die sinnvolle, aktive Freizeitgestaltung durch emotionales und leidenschaftliches Sport treiben im Training und Spiel

§ 2 Jugendbeirat und Jugendtag

  1. Der Jugendbeirat dient als Bindeglied zwischen der Jugend und dem Vorstand. Er steht dem Vorstand in allen Jugendfragen beratend zur Verfügung.
  1. Der Jugendbeirat besteht aus einem Jugendwart bzw. einer Jugendwartin, einem Jugendsprecher der männlichen Jugend und einer Jugendsprecherin der weiblichen Jugend. Die Mitglieder für den Jugendbeirat werden vom Jugendtag jeweils für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Jugendtag findet jedes Jahr bis zum 31.05. und vor der Mitgliederversammlung im HC statt. Der Termin wird vom Vorstand 14 Tage vorher am schwarzen Brett in der Sporthalle Silberstedt bekannt gegeben.

3.    Aufgaben des Jugendtages sind:

a.) Bericht des/der Jugendwartes/in

b.) Wahlen

c.) Beratung über Jugendangelegenheiten

4.    Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendtages sind:

a) alle HC-Mitglieder im Alter von 12-23 Jahren

b) HC-Vorstandsmitglieder

Stimmrechtsübertragung und Stimmrechtshäufung sind nicht zulässig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden als nicht abgegebene Stimmen gewertet.

5.   Die Wahlen finden in folgender Reihenfolge statt:

a) Jugendwart/in

b) Jugendsprecher/in weiblich

c) Jugendsprecher/in männlich

Das Alter des/der Jugendwartes/in bzw. der Jugendsprecher/in darf am Wahltag höchstens 23 Jahre und muss mindestens 16 Jahre betragen.

6.   Anträge zum Jugendtag sind spätestens 7 Tage vorher beim Vorstand einzureichen. Anträge an den Jugendtag dürfen von folgenden Personen eingebracht werden:

a) alle HC-Mitgliedern im Alter von 12 bis 23 Jahren

b) HC-Vorstandsmitglieder

7.   Der/die Jugendwart/in nimmt an den Vorstandssitzungen des HC teil, um die Anliegen des Jugendbeirates vorzutragen.

8.   Für die zwischen zwei Jugendtagen ausscheidenden Mitglieder des Jugendbeirates nimmt der HC-Vorstand kommissarische Ernennungen vor. Das Vorschlagsrecht liegt beim Jugendbeirat.

9.   Der Jugendbeirat tagt mindestens 4x im Jahr; über die Themen berichtet der/die Jugendwart/in dem HC-Vorstand.

§ 3 Jugendhaushalt

1. Die im Haushaltsplan des HC für die Jugend ausgewiesenen Mittel werden vom HC-Vorstand gemäß den Bestimmungen der Satzung der HC Treia/Jübek e.V. und dieser Jugendordnung verwendet.

2. Die Kassenverwaltung obliegt dem HC-Kassenwart.

§ 4 Schlussbestimmung

Diese Jugendordnung tritt mit Wirkung zum 04.06.2020 in Kraft. Für alle in dieser Ordnung nicht erfassten Regelungen ist die Satzung des HC Treia/Jübek e.V. maßgebend.

Silberstedt, den 04.06.2020

 

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